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Abdeckung aus asbesthaltigem Zementmaterial

Brandschutz Bild 1
Vorsicht bei Arbeiten oder Demontage!
Abdeckungen aus asbesthaltigem Zementmaterial können bei Bohr-, Säge-, oder Abbrucharbeiten gesundheitsgefährdende Asbestfasern freisetzen.

Vor jeglichen Eingriffen ist zu klären, ob es sich um asbesthaltige Bauteile handelt.

Demontage oder Bearbeitung darf ausschließlich durch qualifizierte Fachfirmen mit entsprechender Schutzausrüstung durchgeführt werden.
Vorsicht bei Beschädigung!
Wird eine asbesthaltige Zementabdeckung beschädigt – etwa durch Bruch, Risse oder Splitterbildung – können gefährliche Fasern freigesetzt werden.

Das beschädigte Bauteil darf nicht berührt oder entfernt werden.

Unverzüglich Fachleute mit entsprechender Ausbildung und Schutzmaßnahmen beiziehen.
Keine Gefährdung bei unversehrtem Zustand
Solange die Abdeckung aus asbesthaltigem Zement unbeschädigt ist und nicht mechanisch bearbeitet wird, besteht keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung.

Zur Vermeidung von Risiken darf keine eigenständige Veränderung vorgenommen werden.

Bei Sanierungen oder Umbauten ist eine fachliche Beurteilung notwendig..

Leichtbauplatten mit Asbestanteil unterhalb von Leuchtstoffröhren

Materialien Bild 1
Vorsicht bei Arbeiten oder Demontage!
Schon bei kleineren, kurzzeitigen Arbeiten oder beim Entfernen können erhebliche Mengen an Asbestfasern freigesetzt werden.

Prüfen, ob die verbauten Leichtbauplatten asbesthaltig sind.

Arbeiten dürfen ausschließlich von Fachpersonal mit geeigneten Schutzvorkehrungen durchgeführt werden.

Der Austausch von Leuchtstoffröhren und Startern ist ohne unmittelbare Gefährdung möglich.
Vorsicht bei Beschädigung!
Es kommen Mineralwolle sowie Zelluloseflocken zur Anwendung.
Keine Gefährdung bei unversehrtem Zustand
Innenverkleidungen bestehen aus Gipskartonplatten mit Feuerschutzklasse.

Isoliermaterial mit Asbestanteil in Schaltern

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Vorsicht bei Arbeiten oder Demontage!
In älteren Schaltern kann asbesthaltiges Isoliermaterial verbaut sein. Beim Öffnen, Lösen oder Entfernen solcher Bauteile kann es zur Freisetzung von gefährlichen Asbestfasern kommen.

Vor jeglichen Eingriffen ist zu prüfen, ob Asbest enthalten ist.

Arbeiten dürfen ausschließlich durch dafür qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechender Schutzausrüstung erfolgen.
Vorsicht bei Beschädigung!
Wird das asbesthaltige Isoliermaterial in Schaltern durch mechanische Einwirkung, Alterung oder Erhitzen beschädigt, können gesundheitsgefährdende Fasern freigesetzt werden.

Beschädigte Komponenten dürfen nicht eigenständig entfernt oder manipuliert werden.

Eine Einschätzung und Bearbeitung darf nur durch speziell ausgebildete Fachkräfte erfolgen.
Keine Gefährdung bei unversehrtem Zustand
Solange das Isoliermaterial im Schalter unbeschädigt und fest eingebunden ist, besteht keine unmittelbare Gefährdung.

Wird das Bauteil jedoch geöffnet oder verändert, muss geprüft werden, ob eine asbestspezifische Gefährdung vorliegt.

Eine Entfernung oder Erneuerung darf nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen.

Brandschutzabschottung durch Kissen und Tücher mit Asbestfasern

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Gesundheitsgefahr beim Umgang mit asbesthaltiger Brandabschottung
Schon bei kleinen, kurzzeitigen Arbeiten oder beim Entfernen können erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden.

Vor jeglichen Arbeiten ist unbedingt zu klären, ob die Brandabschottung asbesthaltig ist. Der Rückbau darf ausschließlich durch eine von der Suva anerkannte Spezialfirma für Asbestsanierungen durchgeführt werden.
Bereits durch normale Luftzirkulation können Asbestfasern in den Raum gelangen – auch ohne direkte Beschädigung.
Abklären, ob die eingesetzten Brandabschottungen Asbest enthalten. Befinden sich Asbestkissen oder -tücher in regelmäßig genutzten Räumen, sollte dringend geprüft werden, ob eine Sanierung erforderlich ist. Das Material darf weder berührt noch bearbeitet werden.
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